
Wir befinden uns in der Woche des bürgerschaftlichen Engagements. Innerhalb dieser Woche vom 11. bis 20. September wird am 15. September der internationale Tag der Demokratie begangen. Anlass für die DRV Bund und die Ersatzkassen eine Stellungnahme, ein Schreiben ab- bzw. herauszugeben. In dieser äußern sich z.B. der Vorsitzende der Vertreterversammlung der DRV Bund, Rüdiger Herrmann und der Vorsitzende des Verwaltungsrates der TK, Dieter F. Märtens zur Selbstverwaltung unter anderem mit folgenden Aussagen:
„Demokratie bedeutet mehr, als alle paar Jahre ein Kreuz zu machen. Sie lebt davon, dass Menschen sich einmischen, Verantwortung übernehmen und ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen“, sagt Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der DRV Bund (Deutschen Rentenversicherung Bund) Mitglied der BfA DRV-Gemeinschaft. „Die Soziale Selbstverwaltung bietet dafür eine konkrete Möglichkeit. Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber gestalten die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung aktiv mit.“ und
„Die Arbeit der Selbstverwaltung zeigt, dass demokratische Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement ganz konkret sein kann“, erklärt Herrmann. „Es geht um Entscheidungen und Leistungen, die das Leben der Menschen unmittelbar betreffen.“
Oder
Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Techniker Krankenkasse (TK), betont: „Wer sich in der Sozialen Selbstverwaltung engagiert, übernimmt Verantwortung für andere. Die Ehrenamtlichen kennen die Lebens- und Arbeitswelt der Menschen aus eigener Erfahrung und bringen diese Perspektive in die Entscheidungen der Sozialversicherung ein. Das ist praktizierte Mitbestimmung und damit ein wichtiger Teil unserer Demokratie.“ . „Eine lebendige Demokratie braucht Menschen, die sich einbringen“, unterstreicht Märtens.
Erklärt wird in der Stellungnahme der Ersatzkassen und ihres Verbandes und der DRV Bund dann, dass alle sechs Jahre Wahlen zur Selbstverwaltung bei den Krankenkassen und der DRV Bund stattfinden. Die nächsten Wahlen finden 2029 statt und es können dann (sicherlich) bei den Ersatzkassen und der DRV Bund auch Onlinewahlen durchgeführt werden, da der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen Ende 2025 dafür geschaffen hatte. Darüber hinaus sah sich der Gesetzgeber aber nicht gefordert der Selbstverwaltung weitere Aufgaben zu übertragen oder gar die Urwahl als die Demokratie stärkendes Mittel bei allen Kassen und allen Regionalträgern der DRV vorzuschreiben, also einem offensichtlichen Demokratie-Mangel abzuhelfen.
Es gilt festzustellen: Dem Schreiben der Ersatzkassen und der DRV Bund zu diesem „Selbstverwaltungstag“ ist auch keine Forderung zu entnehmen, dass man die Urwahl bei allen Sozialversicherungsträgern der GKV oder der DRV fordert. Auch keine Stellungnahme zu den die Organisation der DRV im Bereich der Selbstverwaltung besonders betreffenden Aussagen der Rentenkommission. Eine gerade an einem solchen Tag der Würdigung der Selbstverwaltung sehr bedauerlicher Fehler.
Dem Thema „Urwahl“ gilt es sich zu widmen. Gerade die BfA DRV-Gemeinschaft fühlt sich aufgefordert hierzu ihre wiederholt vorgetragene Auffassung, ihre Argumente erneut in die Diskussion einzubringen.
