Der Vorstand
wünscht unseren Mitgliedern und Lesern
eine besinnliche Adventszeit und eine
 
 
 
Weihnachten 2023
 
Frohe Weihnacht
 
    Gerhard Rimmele
    Das "Oberbayrische Volksblatt" interviewte unser Mitglied, Gerhard Rimmele, Versichertenberater und bis 2017 auch Vorstandsmitglied unserer BfA DRV-Gemeinschaft e.V. Seine ehrenamtlichen Aktivitäten erstreckten und erstrecken sich weiterhin auf den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Anhand des nachstehenden Interviews wird deutlich, dass die Versicherten für Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht nur bei Herrn Rimmele , sondern auch bei den über 1000 ehrenamtlichen Versichertenberater, die aufgrund des Vorschlages der BfA DRV-Gemeinschaft berufen wurden, gut aufgehoben sind.
     
    (entnommen dem "Oberbayrischen Volksblatt" vom 30.12.2020)
     
    (Interview: Ulrich Nathen-Berger) Gerhard Rimmele, ehrenamtlicher Versicherungsberater der DRV Bund

     
    Bad Aibling - Wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, soll künftig eine Grundrente erhalten. Darauf hat sich der Deutsche Bundestag Anfang Juli geeinigt. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Sie wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe wird individuell bestimmt.
     
    Das Grundrentengesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Aktuell geht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland von der Grundrente profitieren werden. Gerhard Rimmele aus Bad Aibling, ehrenamtlicher Versichertenberater der DRV Bund erklärt im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen, wie die neue Rente funktioniert.
     
    Wem steht der Grundrentenzuschlag zu?
     
    Allen Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die nicht mehr als 1250 Euro beziehungsweise bei Ledigen 1600 Euro verdienen. Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Arbeitnehmer sammeln während ihres Berufslebens Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto. Diejenigen bekommen den Grundrentenzuschlag, die mindestens 0,3 Entgeldpunkte verdient haben; das entspricht einem monatlichen Mindest-Verdienst von 1013 Euro Brutto.
     
    Wer sind die Empfänger?
     
    Bestandsrentner, die bereits eine Rente beziehen, aber auch Neu-Rentner. Wenn also ein Arbeitnehmer heuer oder 2021 einen Rentenantrag stellt, prüft der Rententräger automatisch die Grundrenten-Berechtigung.
     
    Welche Beitragszeiten sind dafür Voraussetzung?
     
    Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat.
     
    Welche Anträge müssen gestellt werden, um berücksichtigt zu werden?
     
    Die Rentenversicherung ermittelt automatisch die Zeiten und prüft auch die weiteren Voraussetzungen für alle 26 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um die neue Leistung zu erhalten. Auch Rentenbeziehende, die im Ausland wohnen, werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch angeschrieben, sofern ein Grundrentenzuschlag für sie in Betracht kommt.
     
    Wann wird es zu den ersten Auszahlungen kommen?
     
    Da rund 26 Millionen Konten geprüft werden müssen, dauert es voraussichtlich bis Mitte 2021, bis die ersten Grundrentenbescheide verschickt werden können. Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt.
     
     
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