Im November erscheint eine jeden Jahres erscheint der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung mit Angaben zu Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung. Der Entwurf ist liegt den zuständigen Gremien inzwischen vor. Er gibt unter anderem einen Ausblick auf die mögliche Rentenanpassung im Jahre  2023.
     

    Mit welcher Steigerung der gesetzlichen Rente kann im Jahre 2023 gerechnet werden?

     

    Nach den Zahlen des Entwurfs zum Rentenbericht könnten die Renten ab dem 1.7.2023 im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen.
     
    Die  unmittelbar nach bekanntwerden dieser Zahlen ergebenen Diskussionen über eine zu niedrigere Anpassung, die im wesentlichen von einigen Politikern der Opposition und auch von Sozialverbänden geführt wurde, zeigte, dass dieser Personenkreis den Nachweis führen, dass sie  sich mit den Regeln der Rentenversicherung wohl noch wenig beschäftigt  haben. Es ist absurd eine Forderung auf höhere Anpassung der Renten aufgrund der Teuerung zu stellen, denn diesen Kritikern ist doch wohl bekannt, dass die Berechnung der Anpassung der Renten eine klare gesetzliche Regelung zugrunde liegt.
     
    Bei der Vorlage der Zahlen, die Entwicklung der Preise, also vor allem die der Inflation, heranzuziehen, um die Höhe der Anpassung als zu gering zu kritisieren, hat vergessen, dass sich die Rentenerhöhung  im Rahmen der Folge der Steigerung der Bruttoeinkommen der erwerbtätigen Bevölkerung bewegt. Damit bildet die Steigerung immer die Zahlen der jüngsten Vergangenheit ab. Eine Teuerungsrate ist damit ebensowenig zu erfassen, wie etwa das Gegenteil, also die Stagnation in der Preisentwicklung. Allein die Entwicklung der Einkommen der erwerbstätigen Bevölkerung, also die der Löhne und Gehälter ist maßgebend. Damit ist klar, dass ein Ausgleich für die Steigerung der Lebenshaltungskosten nicht über die Rente, sondern über die Verteilung der Steuern zu erfolgen hat.
     
     


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