Das Rentenniveau liegt zurzeit bei rund 48 Prozent. Im Jahr 2000 belief es sich noch auf rund 53 Prozent und im Jahr 2010 auf 51,6 Prozent
    Um die Finanzierung der Renten angesichts des demografischen Wandels auch langfristig zu sichern, wurden in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Reformen durchgeführt. Unter anderem wurde die Formel zur jährlichen Anpassung der Renten um einen Nachhaltigkeitsfaktor und einen Beitragssatzfaktor ergänzt.

    Steigt seither die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler, dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Renten. Zusätzlich wird die Anpassung der Renten über den Beitragssatzfaktor gedämpft, wenn der Beitragssatz in der Rentenversicherung steigt. Bis einschließlich 2013 wirkte zusätzlich der "Riester-Faktor" bremsend auf den Anstieg der Renten.

    Wenn die Rentensteigerungen wegen der Wirkung der Dämpfungsfaktoren niedriger ausfallen als die Lohnsteigerungen, sinkt das Rentenniveau.
    Nach bisherigem Recht hatte die Bundesregierung geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn
    • das Netto-Rentenniveau vor Steuern voraussichtlich bis 2020 46 Prozent und bis 2030 43 Prozent unterschreitet
    • der Beitragssatz voraussichtlich bis 2020 20 Prozent und bis 2030 22 Prozent überschreitet.
    Das Gesetz sieht die Einführung weiterer Haltelinien bis 2025 vor: Mit einer Haltelinie soll das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent abgesichert werden, mit einer anderen Haltelinie soll verhindert werden, dass der Beitragssatz bis 2025 über 20 Prozent steigt. Gleichzeitig wird festgelegt, dass der Beitragssatz bis 2025 die Marke von 18,6 Prozent nicht unterschreitet. Für 2019 wird der Beitragssatz per Gesetz auf 18,6 Prozent festgelegt.
    Nach der neuen gesetzlichen Regelung wird das Absinken des Rentenniveaus auf unter 48 Prozent durch die Einführung einer Niveauschutzklausel in der Rentenanpassungsformel verhindert. Die Niveauschutzklausel stellt sicher, dass der aktuelle Rentenwert im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung so anzuheben ist, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent beträgt.
    Die Einhaltung der Beitragsobergrenze und der Sicherungsniveaugrenze wird durch die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel abgesichert. Diese Mittel werden vom Bund bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Dafür soll im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen werden. Zusätzlich leistet der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 Sonderzahlungen in Höhe von zunächst 500 Millionen je Jahr.
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    Stand 23.11.2018 / Quelle: DRV Bund und BMAS
     
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