Der Versicherte soll geringere Beiträge bis zur Einkommenshöhe von 1300 Euro  im Midi-Job. Der Arbeitgeber zahlt den vollen Beitrag. Der Versichert bekommt in Höhe des Bruttolohns (bis zur Höhe von 1300 Euro Einkommen) die Gutschrift fürs Rentenkontol

     
    Von einem Midi-Job wird gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig monatlich mehr als 450 und höchstens 850 Euro verdient.
    Bei Midi-Jobs besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Midi-Jobber erwerben daher immer eigene Ansprüche in der Rentenversicherung. Midi-Jobber zahlen aber nur einen reduzierten Beitragsanteil zur Rentenversicherung, wodurch auch nur reduzierte Rentenanwartschaften erworben werden. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Verdienst in der Gleitzone zwischen 450 und 850 Euro.
    Mit der gesetzlichen Neuregelung werden Geringverdiener stärker bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Dafür wird die bisherige Gleitzone auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) zum sogenannten Übergangsbereich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeweitet. Die entrichteten geringeren Rentenversicherungsbeiträge sollen künftig nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.
    Ein finanzieller Ausgleich für die Beitragsmindereinnahmen der Rentenversicherung ist nicht vorgesehen. Die Mindereinnahmen der Rentenversicherung belaufen sich voraussichtlich auf 200 Millionen Euro im Jahr.
     
    Stand: 23.11.2018 / DRV-Bund
     
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