Das Gesetz tritt in 2 Stufen im Jahre 2019 in Kraft. Dabei treten zuerst alle rentenverbessernden Regelungen in Kraft.

     
    Die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten treten zum 1. Januar 2019 in Kraft. Des Weiteren gelten die Haltelinien für den Beitragssatz und das Rentenniveau ebenfalls ab dem 1. Januar 2019.
    Die bisherige Gleitzone auf Arbeitsentgelte wird ab dem 1. Juli 2019 zum sogenannten Übergangsbereich von 450,01 Euro bis 1.300 Euro ausgeweitet.
     
    Stand 23.11.2018
     
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