Zum 1. Januar 2017 wurden in der Pflegeversicherung die bisher geltenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Darauf hatte die Redaktion der BfA DRV-Gemeinschaft bereits hingewiesen. Diese Umstellung soll den Bedürfnissen der Menschen besser gerecht werden. In der Vergangenheit wurde oftmals von „Minutenpflege“ gesprochen, weil für die Alltagstätigkeiten Zeitvorgaben bestanden, um die Pflegestufe festlegen zu können.
Jetzt liegt der Paradigmenwechsel darin, die Selbstständigkeit im Alltag festzustellen. Neben den körperlichen Erkrankungen werden jetzt auch psychische und kognitive Erkrankungen in der Begutachtung berücksichtigt. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren Ende 2015 knapp 2,9 Millionen Menschen pflegebedürftig. Geschätzte 1,6 Millionen an Demenz Erkrankte werden jetzt in die Pflegeversicherung mit einbezogen.
Übrigens werden drei Viertel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt; 1,8 Millionen durch Angehörige.