Die BfA DRV-Gemeinschaft hatte sich entschlossen, im Vorfeld der Mitgliederversammlung eine Zusammenkunft für Organmitglieder zu veranstalten. Die Beratungen des Personenkreis – befassten sich nicht ohne Grund – u. a. mit den Ergebnissen der Sozialwahl 2023, der Weiterentwicklung der sozialen Selbstverwaltung, einschließlich der Steigerung der Wahlbeteiligung.
Gleichzeitig wurde über die Zusammenarbeit in den Gremien und über die Art der Aufgabenerledigung, also der Aufgaben, die der Gesetzgeber, den Selbstverwaltern übertragen hat, beraten. Ob die Organmitglieder nun als Verwaltungsräte, Mitglieder der Vertreterversammlung oder als Vorstandsmitglied bei der DRV tätig sind. Dabei ging auch um eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der BfA DRV-Gemeinschaft (also dem Vorstand) natürlich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten. Denn die Vorstellungen der Gemeinschaft, ihre Beschlüsse und nicht zuletzt das von der Mitgliederversammlung beschlossene Programm der Gemeinschaft sind in den Gremien zu vertreten und soweit es möglich ist, auch zu verwirklichen.
Bilder von der Tagung