Der Bundestag hat am 08.11. wichtige Entscheidungen im Bereich der Rente und Pflegeversicherung beschlossen. Die Inhalte dieser Entscheidungen sind in Kurzform nachstehend dargestellt
- Die Renten steigen künftig wie die Löhne. Das Rentenniveau bleibt bis Der Beitrag derzeit 18,6 Prozent sinkt nicht, steigt aber auch nicht über 20 Prozent.
- Mütter bekommen zweieinhalb statt bisher zwei Erziehungsjahre angerechnet, wenn sie Kinder haben, die vor 1992 geboren wurden
- Erwerbsminderungsrenten werden künftig so berechnet, als hätte der Arbeitnehmer bis zur Altersgrenze gearbeitet.
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent, um bereits umgesetzte und künftige Verbesserungen zu finanzieren.
- In der stationären Altenpflege werden 13 000 Stellen zusätzlich finanziert. Die Kosten tragen die Krankenkassen.
- Heime und ambulante Dienste erhalten einen Zuschuss von bis zu 12 000 Euro für die Digitalisierung von Verwaltungsaufgaben, um Pflegekräfte zu entlasten.
- Die Refinanzierung der Pflegepersonalkosten in den Krankenhäusern wird ab 2020 aus dem Fallpauschalen-System ausgegliedert, ein tiefgehender Eingriff, um Rationalisierungen auf Kosten der Pflege zu stoppen.
- Von 2019 an wird jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Patientenbett vollständig refinanziert.
- Rückwirkend für 2018 werden den Kliniken Tariferhöhungen für Pflegekräfte erstattet
- Für die Ausbildung von Krankenpflegekräften erhalten die Träger mehr Geld.
- Pflegebedürftige müssen Taxifahrten zum Arzt nicht mehr einzeln beantragen.
- Pflegenden Angehörigen wird es erleichtert, eine Reha-Kur zu machen.
Darüber hinaus wurden Verbesserrungen im Bereich der Steuern zur Einschränkung der kalten Progression, der Kinderfreibeträge und Erhöhung des Kindergeldes und im Bereich des Arbeitsmarktes durch Bereitstellung finanzieller Mittel für Langzeitarbeitslose, beschlossen.
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