Der Vorstand
wünscht unseren Mitgliedern und Lesern
eine besinnliche Adventszeit und eine
 
 
 
Weihnachten 2023
 
Frohe Weihnacht
 
    dak gesundheit
    Die Sitzung des VR war geprägt von den negativen Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Stichworte sind hier die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen und nicht zurückgezahlte Darlehen der Bundesregierung.
     
    Ebenfalls die unzureichende staatliche Finanzierung der Krankenversicherung der Mitglieder, die Bürgergeld beziehen.Nach heutigen Gesichtspunkten müsste eine Erhöhung des Zusatzbeitrages um 0,8 % auf nunmehr 2,5 % erfolgen.
    Diese Erhöhung ist eine aus unserer Sicht dramatische Erhöhung. Wird doch jeder Versicherte dann statt mit 8,15 % mit 8,45 % belastet. Es werden also vom Versicherten und vom Arbeitgebern 17,1 Prozent an die Kasse zu überweisen sein. Der Schätzerkreis hält diese Erhöhung für erforderlich, weil versicherungsfremde Leistungen, durch politische Willensbildung provoziert, finanziert werden müssen.
    Wie der Vorstand den VR unterrichtete, sind die Finanzierung der Krankenhausreform und hier speziell der Transformationsfond ein besonderer Kostentreiber. So müssen nach den Ausführungen des Vorstandes in den nächsten 10 Jahren rund 25 Mrd.€ von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen durch Beiträge ihrer Mitglieder hierfür zur Verfügung gestellt werden. Mittlerweile halten drei Gutachten diese Vorgehensweise für verfassungswidrig, da diese Kosten durch Steuermittel und nicht durch Kassenbeiträge finanziert werden müssten.1)
    In der gesetzlichen Pflegeversicherung entsteht im Jahr 2025 ein Finanzloch von über 5 Mrd.€. Hier ist ebenfalls eine Erhöhung des Beitrages erforderlich. Wir stellen fest: Würde die Bundesregierung das (restliche) Darlehen aus der Coronazeit in Höhe von 6 Mrd. zurückzahlen, wäre eine Erhöhung des Beitrages nicht erforderlich. Leider sträubt sich hier die Bundesregierung, hier insbesondere in der Person des Finanzministers, Christian Linder (FDP), mit Hinweis auf die Schuldenbremse, diese finanziellen Mittel zurückzuzahlen. Die Folge ist, dass es unvermeidbar ist, die Beiträge zu erhöhen.

    Der vom Staat festgelegte Krankenkassenbeitrag für Bürgergeldempfänger ist von Beginn an nicht kostendeckend gewesen. Dieser vom Staat festgelegte Beitrag bedarf einer dringenden Anhebung.

    In ihrer Stellungnahme haben die Vertreter BfA DRV-Gemeinschaft im Verwaltungsrat deutlich gemacht, dass hier eine sofortige Veränderung der gesetzlichen Regelungen zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu Gunsten der Versicherten notwendig ist.
    Die BfA DRV Gemeinschaft unterstützt deshalb ausdrücklich die Resolution, die vom Verwaltungsrat zu den aufgezeigten Themenkomplexen in der Sitzung des VR verabschiedet wurde.
     
    Für die Fraktion
    Anne Boese Anne Boese
     
    Helmut SchneiderHelmut Schneider
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
    Zum Download:
    1) Inzwischen hat der Bundesrat trotz des Bruchs der Koalition zwischen FDP, GRÜNE, SPD das Gesetz zur Krankenhausfinanzierung durchgewinkt.
     
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