Die Sitzung des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit findet zeitgleich mit der Konstituierung des neuen Bundestages in Berlin statt.
Nach den Bundestagswahlen vom 23.2.25 hat es eine starke Veränderung im Rahmen der Sitzverteilung stattgefunden. Die Mehrheitsverhältnisse haben sich stark verändert, FDP und BSW sind im Parlament des BT nicht mehr vertreten. Welche Auswirkungen diese Veränderungen im Bundestag auf die Beschlüsse des Bundestages für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben werden, ist zurzeit noch nicht abzusehen. Hier wird es vor allem auf die Verhandlungen der beiden Parteien zur Bildung einer Koalition und damit der Bildung einer neuen Regierung ankommen.
In den nächsten Tagen werden nun CDU/CSU und SPD die Ergebnisse der Verhandlungen in den Arbeitsgruppen zusammenfassen und einen Koalitionsvertrag formulieren.
Obwohl so gut wie keine Ergebnisse der Koalitionsgespräche vorliegen, hat man sich heute in der Sitzung des VR intensiv über eventuelle Auswirkungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ausgetauscht.
Nicht nur die BfA DRV-Gemeinschaft erwartet von den politischen Parteien, aber insbesondere von den wahrscheinlich eine Koalition bildenden Parteien, dass in deren Koalitionsvertrag folgendes Sachverhalte unbedingt festgeschrieben werden müssen:
- Finanzieller Ausgleich der GKV für Bürgergeldempfänger (10 Mrd.€) aus Steuermitteln
- Vollständige Finanzierung des Transformationsfonds über Bundesmittel
- Die längst fällige RSA-Reform muss in der Legislaturperiode angepackt und gelöst werden
- Die Dynamisierung des Bundeszuschusses muss stattfinden
- Eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik der Primärarztsteuerung
- Hälftige Rückzahlung der Corona-Hilfe aus der Pflegeversicherung von 3 Mrd.€
- Einberufung einer Expertenkommission für eine große Pflegereform
In der Diskussion mit den Verwaltungsratsmitgliedern wurde deutlich, dass eine Krankenhausfinanzierung durch die GKV in Höhe von 4 Mrd. € nicht machbar wäre, da die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen zusammengeschmolzen sind. Sie reichen zurzeit nur für die Ausgaben von 2,1 Tagen.
Die Gefahr von weiteren Erhöhungen des Zusatzbeitrages hätte erhebliche Auswirkungen, die bis hin zu Kasseninsolvenzen führen könnte. Damit dieser "worst case" nicht eintritt - sind aus unserer Sicht - die benötigten Mittel für die Krankenhäuser somit ausnahmslos durch Steuermittelmittel-zu finanzieren. Dabei ist uns klar, dass die Krankenhäuser diese Mittel unbedingt für ihren Fortbestand benötigen.
Erfreulich fanden die Mitglieder des VR, dass die gesetzlich beschlossene elektronischen Patientenakte (ePA) positiv durch die Versicherten angenommen wird. Die BfA DRV-Gemeinschaft rät den Mitgliedern der DAK-G sich zur elektronischen Patientenakte zu bekennen.