Erscheinungsdatum: 06.12.2016 / Presseerklärung DRV-Bund
Der Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, Cord Peter Lubinski, befasste sich in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Vertreterversammlung schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsplan 2017 sowie den Anforderungen, die aus den jüngsten gesetzlichen Neuregelungen auf die Rentenversicherung zukommen.
Gesamtvolumen des Haushalts 2017
Der Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2017 weist nach Lubinskis Worten einen Betrag in Höhe von rund 147,1 Milliarden Euro aus.
Ausgaben für Rehabilitation
Für die Rehabilitation werden nach dem Haushaltsansatz 2017 Aufwendungen in Höhe von rund 2,82 Milliarden Euro geplant, so Lubinski. Er betonte, dass die Ausgaben für Rehabilitation gut angelegte Beitragsmittel seien. Statt einer vorzeitigen Rentenzahlung würde die Beschäftigungsfähigkeit gesichert und es würden weiter Beiträge entrichtet. "Neben dieser rein wirtschaftlichen Betrachtung sollte aber auch nicht vergessen werden, dass den Betroffenen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird", so Lubinski.
Verwaltungs- und Verfahrenskosten
Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten für 2017 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beliefen sich auf rund 1,62 Milliarden Euro. Damit lägen sie rund 50 Millionen Euro unter der für das Haushaltsjahr 2017 geltenden Obergrenze für Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Dies macht deutlich, wie intensiv die Deutsche Rentenversicherung Bund um Kosteneffizienz bemüht ist, sagte Lubinski.
Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch die Rentenversicherung
Lubinski machte in seinem Bericht auch deutlich, dass Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die der Rentenversicherung übertragen werden, nicht von den Beitragszahlern zu finanzieren seien. Dies betreffe insbesondere die sogenannte Mütterrente und die damit verbundene Honorierung von Kindererziehungsleistungen. "Der Bund bestreitet nicht einmal, dass diese Leistung im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe erbracht wird. Er weigert sich bisher aber schlicht, dafür zu zahlen", so Lubinski.
Finanzierung der Ost-West-Angleichung
Zu der von der Koalition geplanten Ost-West-Angleichung der Rentenwerte sagte Lubinski: "Hierbei handelt es sich unstreitig um eine gesamtgesellschaftliche Leistung zur Vollendung der Deutschen Einheit. Ihre Finanzierung darf nicht auf die Beitragszahler abgewälzt werden, sondern muss sach- und systemgerecht aus Steuermitteln erfolgen."
Ausreichende Liquiditätsreserve unverzichtbar
Abschließend wiederholte Lubinski noch einmal die Forderung nach einer Anpassung der Regelungen über die finanzielle Mindestausstattung der Rentenversicherung. Die Liquiditätsreserve müsse so bemessen sein, "dass bei kurzfristigen unterjährigen Schwankungen eine pünktliche Rentenzahlung gewährleistet ist, ohne dass diskretionäre Eingriffe oder Liquiditätshilfen des Bundes erforderlich werden." Im kommenden Jahr werde die Nachhaltigkeitsrücklage planmäßig auf 1,48 Monatsausgaben sinken. Bis Ende 2022 sei bei unverändertem Beitragssatz zu erwarten, dass die gesetzliche Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben unterschritten würde, so dass der Beitragssatz für 2022 angehoben werden müsse.
Podcast der Sitzung (3.03 Min)
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