Rentnern muss allerdings klar sein: Altersbezüge sind wie andere Einkünfte auch einkommensteuerpflichtig. Es gibt aber Freibeträge, für die keinerlei Einkommensteuer anfällt. Aktuell liegt der sogenannte Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Im kommenden Jahr steigt er auf 11.604 Euro.
Finanzen in der Deutschen Rentenversicherung
Hohe Renten machen mehr Ruheständler steuerpflichtig
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- Geschrieben von: Lubinski