III. GRV-Reform vs. gestärkte Kapitaldeckung

 


Dabei nur auf die gesetzliche Rentenversicherung zu schauen, wäre zu kurz gesprungen. Schon heute macht die gesetzliche Rente durchschnittlich kaum mehr als 60 % des Gesamteinkommens der Rentnerhaushalte aus; die Quote wird weiter sinken. Wir können froh sein, wenn das System seine Leistungsfähigkeit annähernd aufrechterhält. Man muss jedoch kein Prophet sein, um zu erkennen, dass die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) die Herausforderung Altersarmut nicht bestehen wird, weil ihre demografisch bedingte Schieflage alle Bemühungen zunichte machen wird. Wir empfehlen deshalb, die kapitalgedeckte Altersvorsorge armutsfester zu machen. Politik sollte auch den Menschen, die Risikogruppen zuzurechnen sind, besseren Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge zu verschaffen. Was hat man sich darunter vorzustellen?

1. Für alle Erwerbstätigen sollte ein Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge geschaffen werden. Es geht uns dabei also in erster Linie um die in den letzten Jahren stark gewachsene Zahl der Selbstständigen. Wir halten den verpflichtenden Abschluss eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevertrages für Selbstständige für den besten Weg. Ihre Eingliederung in die gesetzliche Rentenversicherung wäre dagegen nur eine Scheinlösung.

2. Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, die Hemmnisse zu beseitigen, die Arbeitnehmer von der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente fernhält oder ihre Entscheidung verzögert.

IV. Konkret: „Opting-Out“ und Vertragsdynamik


Eine unzureichende kapitalgedeckte Altersvorsorge ist kein speziell deutsches Phänomen. Sie ist sichtbar, wo für das Alter zumindest teilweise auf freiwilliger Basis vorgesorgt wird. Entscheidungen, deren Nutzen weit in der Zukunft liegt und die besondere Anstrengungen erfordern, werden allzu gerne verschoben. Wenn die Entscheidung mit Kosten verbunden ist, wird sie vielleicht am Ende gar nicht getroffen. Darauf sollte Politik reagieren.

Um die betriebliche Altervorsorge zu stärken kann nach den Erfahrungen in anderen Ländern ein so genanntes Opting-Out enorme positive Wirkung entfalten. Der „blinde Fleck“ Altersvorsorge wird dabei dadurch kuriert, dass beim Abschluss jedes Arbeitsvertrages automatisch ein Beitritt zur betrieblichen Altersvorsorge erfolgt. Nur wer dem aktiv widerspricht, kann austreten. Die Erfahrung lehrt, dass die Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge dadurch merklich ansteigt.

Unseren zweiten Vorschlag nennen wir „intelligente Dynamik“. In diesem Fall werden die Beiträge zur Altersvorsorge aus zukünftigen Lohn- und Gehaltserhöhungen finanziert. Das funktioniert gut, da vom bisher vorhandenen Einkommen keine zusätzlichen Sparbeiträge zu erbringen sind. Erst mit jeder Lohn- oder Gehaltserhöhung fließt ein Teil in die Altersvorsorge, bis der steuerlich zulässige Höchstsatz erreicht ist. Diese Methode entkräftet das Argument man könne sich eine kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht leisten.

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