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    A m 4. Dezember 2019 tagte das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Die Sitzung im Dezember eines jeden Jahres gilt im Wesentlichen der Verabschiedung des Haushaltes für das kommende Jahr.  Der Tagesordnungspunkt 6 zeigt dies. 

    „Mündliche Berichte des Vorstandes und des Direktoriums zur Lage und Entwicklung der Rentenversicherung und Einbringen des Haushalts 2020“

    Christian Amsinck, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, befasste sich in seinem Bericht vor der  Vertreterversammlung vor allem mit dem Haushalt 2020. 

     

    Amsinck.IMG 20191204 WA0014Gesamtvolumen des Haushalts 2020
    Der Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2020 belaufe sich nach Amsincks Worten auf über 157 Milliarden Euro. Gegenüber dem Haushaltsvolumen für das laufende Jahr sei damit ein Anstieg um 3,3 Prozent zu verzeichnen.

    Verwaltungs- und Verfahrenskosten
    Die Deutsche Rentenversicherung Bund habe in den vergangenen Jahren ihren Konsolidierungskurs konsequent fortgesetzt, so Amsinck. Die im Haushaltsplan enthaltenen Verwaltungs- und Verfahrenskosten für 2020 betragen nur 1,1 Prozent der Gesamtausgaben. Sie belaufen sich damit auf rund 1,67 Milliarden Euro.

    Digitalisierung
    Amsinck wies in seinem Bericht auch auf die digitalen Herausforderungen für die Rentenversicherung hin, die mit einem erheblichen Mitteleinsatz verbunden seien. Zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes sei beispielsweise ein Projekt aufgesetzt worden, um eine vollelektronische Vorgangsbearbeitung in allen Arbeitsbereichen der Deutschen Rentenversicherung Bund umzusetzen. Im Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz wies er darauf hin, dass es bei der Deutschen Rentenversicherung bereits seit einigen Jahren möglich sei, sich einen Versicherungsverlauf oder eine Renteninformation online anzeigen zu lassen oder auf elektronischem Weg Anträge zu stellen.

    Entwicklung des Beitragssatzes
    Amsinck führte aus, dass der Gesetzgeber mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz eine Absenkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 ausgeschlossen habe. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ohne diese Festlegung der Beitragssatz für das Jahr 2020 in Höhe von 18,6 Prozent deutlich hätte gesenkt werden müssen.

    Anhebung der Mindestrücklage
    Des Weiteren wies er darauf hin, dass sich die Deutsche Rentenversicherung Bund derzeit noch in einer finanziell komfortablen Situation befinde. „Gerade angesichts dessen ist es umso schmerzlicher, dass der Gesetzgeber anscheinend nicht bereit ist, unserer Forderung nach Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von jetzt 0,2 Monatsausgaben auf 0,4 Monatsausgaben nachzukommen“, mahnte Amsinck. Angesichts der derzeitigen finanziellen Ausstattung der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine solche Anhebung nach Amsincks Worten unmittelbar gar keine Auswirkungen auf den Beitragssatz, mittelfristig wäre einmalig eine Anhebung um etwa 0,2 Prozentpunkte notwendig.

    Bericht / Rede vom Vorstandsvorsitzenden zum Download
    Foiien zur Rede von Vorstandsvorsitzenden zum Download

     

    Schaefer IMG 20191204 WA0021Beratungen über den Haushalt

    Der Beschluss über den Haushaltsplan wurde durch den Finanzausschussvorsitzenden, Patrick Schäfer, (BfA-DRV-Gemeinschaft) vorbereitet. Dabei wurde ausgeführt, dass die Feststellung des Haushaltsplans zu den maßgeblichen finanziellen Entscheidungen der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund zählt. Dokumentiert werden damit detailliert Umfang und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben im jeweiligen Haushaltsjahr voraussichtlich notwendig ist.

    Beschluss zu "Haushaltsplan 2020"

    In der heutigen Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde der vom Vorstand aufgestellte Haushaltsplan 2020, in dem Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 157,1 Milliarden Euro ausgewiesen werden, festgestellt. Die Vertreter der BfA DRV-Gemeinschaft stimmten für den Haushalt.

     


    Mündlicher Berichte des Direktoriums zur Lage und Entwicklung der Rentenversicherung

     

    Brigitte Groß Direktorin a gab dann der  Vertreterversammlung einen Überblick über aktuelle Entwicklungen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

    Entwicklung bei den Rentenanträgen


    „Die Anzahl der Rentenneuanträge ist bis Oktober dieses Jahres um rund 3,8 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gestiegen“, sagte Gross. Darin enthalten seien auch die Anträge auf die Altersrente ab 63 für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl der Anträge in diesem Bereich um etwas mehr als ein Prozent gestiegen. Deutlich stärker angestiegen seien die Antragszahlen bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren. Hier gebe es verglichen zum Vorjahr einen Anstieg um rund fünf Prozent, die Anzahl der beantragten Regelaltersrenten habe sich sogar um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum erhöht.

    Umsetzung der Grundrente


    Gross machte deutlich, dass nach einer ersten Einschätzung die Umsetzung der in der Koalition vereinbarten Neuregelungen zur Grundrente hohe Anforderungen an die Rentenversicherung stelle – einerseits durch die Einbeziehung des Rentenbestandes und andererseits durch die vorgesehene
    Einkommensanrechnung. Erforderlich sei hier ein gut funktionierendes Datenaustauschverfahren mit der Finanzverwaltung, so Gross.

    Entwicklungen bei der Flexirente


    Bei der Flexirente bestehe nach den Worten von Gross immer noch erheblicher Beratungsbedarf. Die Flexirente bezieht sich auf einen flexiblen Hinzuverdienst neben einer vorgezogenen Altersrente oder einer Rente wegen Erwerbsminderung. Wird der jährliche Hinzuverdienst von 6.300 Euro überschritten, erhalten Betroffene eine Teilrente. Jährlich zum 1. Juli erfolgen eine Prüfung des Vorjahreseinkommens sowie eine Prognose aufgrund des tatsächlichen Hinzuverdienstes. Gross wies darauf hin, dass damit für die Rentenversicherung ein enormer Arbeitsaufwand verbunden sei. Die Deutsche Rentenversicherung Bund habe deshalb dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales diesbezüglich Vorschläge vorgelegt.

    Betriebsprüfdienst


    Gross zufolge fanden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund 2019 bislang rund 327.000 Betriebsprüfungen statt. Auf Grundlage dieser Prüfungen seien rund 75.000 Beitragsbescheide erstellt worden, mit denen Beiträge und Säumniszuschläge von rund 464 Millionen Euro nacherhoben wurden.

    Bericht von Frau Gross zum Download
    Folien zum Bericht von Frau Gross zum Download

    Zu berichten ist dann noch, dass die Vertreterversammlung zu den folgenden Beschlussvorlagen  einstimmig ihr Votum abgegeben hat.

    Beschluss zu "Nachfolge in Ausschüssen der Vertreterversammlung"

    Herr Sebastian Böker wurde zum ordentlichen Mitglied des Organisationsausschusses und des Ausschusses für Rehabilitation-, Renten- und Versicherungsangelegenheiten sowie zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses zur Abnahme der Jahresrechnung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt.

    Beschluss zu „Wahl der Versichertenberaterinnen/Versichertenberater“

    Die vorschlagsberechtigten Organisationen haben für die Wahl eine gemeinsame Vorschlagsliste für die Wahl der Versichertenberaterinnen und -berater der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgelegt. Die in den Vorschlagslisten benannten Kandidatinnen und Kandidaten gelten durch die Zustimmung der Vertreterversammlung als gewählt.

     

     Podcast / Video der Vertreterversammlung (4:51 Min.)
     
     
    Quelle: DRV-Bund
     
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