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Sozialwahl 2023: Unsere Grundsätze

   
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Selbstverwaltung unsere Grundsätze
   

(KHP) Entgegen vielen Befürchtungen – wir berichteten – ist doch noch in dieser zu Ende gehenden Legislaturperiode das „Gesetz zur Reform der Pflegeberufe“ verabschiedet worden. Nach Beratungen im Bundestag stimmte die Länderkammer am 7. Juli 2017 zu.

Zweifellos ist das Gesetz ein Kompromiss. Viele Fachleute hätten sich mutigere Schritte gewünscht. Kernpunkt des Gesetzes ist es, die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammenzuführen. Endlich wird auch das Schulgeld in der Altenpflege abgeschafft.

Nach diesem Gesetz erhalten alle Auszubildenden zwei Jahre lang eine gemeinsame generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Am Ende der Ausbildung steht die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“.

Für das dritte Ausbildungsjahr gibt es für die Auszubildenden die Möglichkeit der Vertiefung, entweder in der Pflege älterer Menschen oder in der Pflege von

Kindern und Jugendlichen. Diese Spezifizierung führt zu einem gesonderten Berufsabschluss.

Eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und eine Finanzierungsverordnung sollen Details regeln. Damit Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe genügend Zeit zur Vorbereitung haben, wird der erste Ausbildungsjahrgang nach neuem Gesetz im Jahre 2020 beginnen.

Die Pflege betrifft viele unserer Bürger. Deshalb ist zu hoffen, dass die Zielvorstellung, durch zahlreiche Verbesserungen insbesondere junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf zu gewinnen, voll und ganz erreicht wird. Der Gesamtbedarf an beruflich Pflegenden wird nach allen Prognosen massiv ansteigen.

 

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