Das Gutachten ist fertig. Veröffentlicht für die Allgemeinheit aber noch nicht. Aber in der Presse und in anderen Medien wird es schon heftig diskutiert. Wir schließen jetzt die Lücke und stellen den Bericht der uQua zur Einsicht und ggf. Download bereit. So kann man sich den Aussagen der (Mit)Verantwortlichen der Uni Bielefeld folgend hoffen, dass nicht nur Änderungen im Pflege TÜV angesagt sind, sondern diese Veränderungen auch schon im Jahr 2019 greifen können.

    Eine Aussage im Bericht der Uni Bielefeld lautet unter der Überschrift

     

    Neues Konzept für die Qualitätsbeurteilung von Pflegeheimen

    Die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfungen bleiben weiterhin ein weiteres wichtiges Standbein der Qualitätsbewertung. Sie werden durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) oder den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung durchgeführt. Doch auch hier kommen neue Kriterien und Methoden zum Einsatz. Wingenfeld: „Wir haben versucht Ballast abzuwerfen und die Fehler im alten Prüfsystem zu vermeiden. Qualitätskriterien, die sich nicht bewährt haben, bleiben außen vor. Außerdem gibt es neue Bewertungsmethoden. Zukünftig soll zum Beispiel vermieden werden, dass die Pflegedokumentation den Ausschlag für die Qualitätsbewertung gibt. Das Fachgespräch mit den Pflegekräften und Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern sollen aufgewertet werden“.

    Wird der Vorschlag der Wissenschaftler umgesetzt, werden die zukünftigen „Qualitätsdarstellungen“ mehr Informationen über ein Pflegeheim enthalten als die heute veröffentlichten Berichte. Neben den angesprochenen Qualitätskennzahlen und Prüfergebnissen zählen dazu auch Informationen über die Ausstattung und besonderen Angebote eines Pflegeheims. Der Qualitätsausschuss Pflege hat angekündigt, dass der neue „Pflege-TÜV“ im Laufe des Jahres 2019 umgesetzt werden soll. Dann wird eine ähnliche Neuerung für die ambulante Pflege folgen – auch daran ist das Bielefelder Institut für Pflegewissenschaft beteiligt.

    Der Deutschlandfunk beschäftigte sich mit dem Thema „Forscher für echten Pflege-TÜV“ und damit mit dem Gutachten.

    Wir sind wie die Forscher der Meinung, dass weniger auf die eigene Dokumentation der Heimbetreiber abgestellt werden soll. Sondern es soll konkret geschaut werden, wie gut die Pflege tatsächlich ist. Zum Beispiel

    • beim Erhalt der Mobilität und der Selbstständigkeit im Alltag,
    • bei schweren Stürzen
    • oder beim Wundliegen im Bett.

    Dazu soll eine externe Prüfung durch Experten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Daten der Heimbetreiber strichprobenartig überprüfen.

    Es muss u.E. auch ein neues Bewertungssystem eingeführt werden. Statt Schulnoten soll es vier Kategorien geben – von „Keine Defizite“ bis „schwerwiegende Qualitätsdefizite“.

    Die Menschen, die ein Heim suchen,  - so auch unsere Forderung - weitere Informationen zu Ausstattung und besonderen Angeboten der Pflege-Einrichtung bekommen – vom Internetzugang über Gedächtnistraining bis zum Friseur.

    Fazit /Bewertung:

    Für uns ist es wichtig, dass die Reform spätestens bis Herbst kommenden Jahres (2019) umgesetzt wird und dann jede Person, die sich mit der Frage, wo kann ich unbesorgt eine pflegebedürftige Person unterbringen, eine fundierte Auskunft bekommt. Wir sollten aber bei allem nicht vergessen, dass dann immer noch das Kriterium der Verfügbarkeit eines solchen Pflegeplatzes in der ausgesuchten Pflegeeinrichtung steht. Nicht zuletzt auch, in welcher Entfernung zum bisherigen Lebensmittelpunkt des zu Pflegenden ein solcher  Platz angeboten werden kann.

    Positiv für die Betroffenen dürfte sich allerdings die Offenlegung der Qualität der Pflegeeinrichtung (auch im Internet – dabei aber hoffentlich in einer auch für einen Laien zu verstehenden Form) auf die Gesamtqualität der Einrichtungen auswirken. Wer will schon in ein Haus, dass in der Qualität Mängel aufweist.

    Wir sind gespannt, wie sich die von einer umfassenden Reform erfassten Einrichtungen in die Diskussion einbringen werden. Wir vermuten: Ab heute geht die Lobbyarbeit gegenüber dem zuständigen Bundesministerium für Gesundheit (BMG) los. Ausgang? In Abwandlung des sog. Struck`schen Gesetzes in diesem Falle: Keine Forderung, kein wissenschaftliches Ergebnis nimmt seinen Weg unverändert in eine Gesetzesvorlage.

    Bericht des uQua:

     

    Siehe auch:

    Den Bericht und erfolgte Interviews durch den DLF kann hier „gehört“ werden. ( 2.54 Min) nachstehend auf den Balken "klicken"

     

    Nachzuschlagen auch auf der Seite des DLF unter dem Titel „Altenheime unter der Lupe – Forscher für echten Pflege-TÜV".

     

    Zur Frage der Pflege siehe auch Tagesschau24-DAK-Gesundheit Report 2018 vom 14.11.2018

     

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