Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung

Die angekündigte Abbuchung der Gebühren / Beiträge verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten an der Reparatur mit vollem Einsatz. Allerdings verschiebt sich die Abbuchung. Sie erfolgt jetzt im Monat Juni 2024. Wir bitten Sie um Verständnis.

Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.

Ihre

     Hans Werner Veen                 Rüdiger Herrmann

Bundesvorsitzender                      Geschäftsführer

Die Rechengrößen für das Jahr 2018 sind von der Bundesregierung aufgrund der Vorlage des BMAS verabschiedet worden  Den neuen Größen liegt eine Einkommensentwickllung von einheitlich  2,42 Prozent zu Grunde. Im Vorjahr waren es noch 2,65 %.

Rechengrößen der Sozialversicherung 2018 im Vergleich zu 2017

2018

2017

West

Ost

West

Ost

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Beitragsbemes

sungsgrenze

(ArV / AV)

6.500 €

78.000 €

5.800

69.600 €

6.350

76.200

5.700

68.400 €

Beitragsbemes

sungsgrenze

(Knappschaft)

8.000

96.000

7.150

85.800 €

7.850 €

94.200 €

7.000 €

84.000

Beitragsbemes

sungsgrenze

(Arbeitslosen

versicherung)

6.500 €

78.000 €

5.800 €

69.600 €

6.350 €

76.200

5.700

68.400

Beitragsbemes

sungsgrenze

(Kranken- u. Pflegeversicherung)

4.425

53.100

4.425,50

54.100

4.350

52.200 €

4.350

52.200

Versicherungs

pflichtgrenze

(Kranken- u. Pflegeversicherung)

4.950

59.400

4.950

59.400

4.800

57.600

4.800

57.600

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

3.045 €*

36.540 €*

2.695

32.340

2.975

35.700

2.660

31.920 €

Geringfügigkeits

grenze

450 €

450 €

450 €

450 €

Vorl. Durchschnittsentgelt / Jahr

37.873 €

37 103 €

Quelle: BMAuS 2017 Anm: * In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. 

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