Die Bundeswahlbeauftragte, Frau Pawelski hat der BfA DRV-Gemeinschaft mitgeteilt, dass sie unserer Gemeinschaft   die generelle Zulassung für die Sozialwahl im Jahre 2017 erteilt. Damit ist sichergestellt, dass die Gemeinschaft ihre Absicht – bei den Sozialwahlen auch bei der TK anzutreten – nähertreten kann.

    Nach dieser Entscheidung der Bundeswahlbeauftragten geht es jetzt nach der Anmeldung unserer Absicht bei der Sozialwahl bei der TK anzutreten beim Wahlausschuss der TK anzumelden um dann unsere Kandidatenlisten aufzustellen und  die notwendigen Unterstützungsunterschriften für unsere Liste zu sammeln.

    Wie schon von der Gemeinschaft im Bericht über die letzte Mitgliederversammlung ausgeführt, wird die BfA DRV Gemeinschaft bei diesem Vorhaben von der TK-i  (TK-Interessengemeinschaft) unterstützt. Zusammen mit dieser Gemeinschaft wird die BfA DRV – Gemeinschaft die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für eine Kandidatur bei den Sozialwahlen 2017 bei der TK schaffen.

     

    Link zu TK-i  (TK-Interessengemeinschaft) Website

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