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Gesundheitsexperten sehen die von der Bundesregierung geplante Befugniserweiterung und Entbürokratisierung für Pflegefachkräfte im Grundsatz positiv. Gemeint sind offensichtlich die Pflegefachkräfte, die mit dem Abschluss der neuen Ausbildung ab 2021 den Pflegekräften in den Krankenhäusern gleichgestellt sind. Diese Gleichstellung war möglich, weil sich die Verwaltungsräte des GKV-SV über ihre Vereinsgrenzen hinaus einig waren, die Sache voranzustellen und nicht das Ego von Funktionsträgern.

Einige Sachverständige forderten in der Anhörung über den Gesetzentwurf (21/1511) allerdings perspektivisch noch weitergehende Regelungen zugunsten der Pflegefachkräfte sowie einen konsequenteren Abbau bürokratischer Vorschriften. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

“Integrierte Versorgungsmöglichkeiten fördern„

Unterstützung kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV begrüße die Intention des Gesetzgebers, mit Blick auf den demografischen Wandel, den Ausbau einer gestuften und aufeinander abgestimmten pflegerischen Versorgung und damit auch die Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen anzugehen, erklärte der Verband. Es sei wichtig, keine neuen Schnittstellen zwischen den Professionen oder Doppelungen von Versorgungsangeboten zu schaffen, sondern integrierte Versorgungsmöglichkeiten zu fördern.

“Verantwortlichkeiten klarer definieren„

Die noch fehlende Haftungsfrage wird nicht nur vom Verband der Ersatzkassen (vdek) thematisiert, sondern auch von der Bundesärztekammer (BÄK), die außerdem mahnt, dass die Befugniserweiterung in der Pflege die Grenze der ärztlichen Kernkompetenz nicht überschreiten dürfe. Hinzuzufügen ist, dass mit diesem Hinweis der gewollte Bürokratieabbau gleich wieder ins Gegenteil umschlägt. Warum nicht eine pragmatische Lösung, der Pflegefachkraft auch dann die Befugnis zuzuordnen, wenn ihr unvermeidbares Handeln die ärztliche Kernkompetenz berührt, sagte ein Sprecher der RVG.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sieht in der Reform wegweisende Schritte zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen. Es müsse aber dringend ergänzt werden, dass die Kompetenzen zur erweiterten Heilkundeausübung auch von Pflegefachpersonen während ihres Berufslebens durch Fort- und Weiterbildung erworben werden könnten. Nur so könne die erweiterte Heilkunde auch in die Fläche kommen. Zudem gelte es, die Anwendungsbereiche Diabetes, chronische Wunden und Demenz thematisch zu erweitern.

“Unnötige Hürden und Unsicherheiten„

Nach Ansicht des Deutschen Pflegerats (DPR) dürften die pflegefachlichen Leistungen nicht auf Anwendungen reduziert werden, die lediglich aus ärztlichen Diagnosen abgeleitet seien, vielmehr müssten sie umfassender verstanden werden. Die Erarbeitung von Leistungskatalogen könne daher nur als weiterer Schritt in Richtung der pflegerischen Heilkundeausübung verstanden werden.

„Bürokratie-Entlastung im Versorgungsalltag dringlich“

Mehrere Sachverständige machten in der Anhörung deutlich, dass eine weitere Entlastung von Bürokratie im Versorgungsalltag dringlich nötig ist. Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, die umfangreichen bürokratischen Anforderungen seien angesichts des Fachkräftemangels nicht mehr vertretbar. Ein Sprecher des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach in der Anhörung mit Blick auf den Gesetzentwurf von einem Etikettenschwindel. Weniger Bürokratie sei nicht zu erwarten. Die Digitalisierung und der Abbau von Regulatorik seien jedoch wesentliche Bausteine bei Reformen im Gesundheitswesen.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen und Verbände auf bundestag.de

Links zum Thema: 

 Der Artikel wurde auf der Basis der Veröffentlichungen des Bundestages erstellt

Erstellt von Rolf Dieter Aschenbeck, langjähriges Mitglied im Verwaltungsrat der DAK-G.. 

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