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Der Vorstand
wünscht unseren Mitgliedern und Lesern
eine besinnliche Adventszeit und eine
 
 
 
Weihnachten 2023
 
Frohe Weihnacht
 

    Eine solche Nachricht ist erst einmal positiv zu bewerten. Gilt es doch, die Attraktivität des Pflegeberufes auch dadurch oder gerade dadurch zu steigern, dass man diesen anspruchsvollen Beruf angemessen honoriert.

    Allerdings die nächste Aussage: – die Kosten der Pflegeheimplätze steigen auch - ist dann nicht mehr so schön.

    Es ist normal, dass diejenigen, die die Leistungen der Pflegedienste in den Heimen in Anspruch nehmen, diese Gehaltssteigerung bezahlen müssen. Denn Kosten, das sind auch die an die Beschäftigten gezahlten Gehälter, werden an diejenigen weitergereicht, die Nutzer der Pflegedienstleistungen sind.

    Das bedeutet, mit der Erhöhung der Einkommen der Pflegenden steigt auch der Eigenanteil für Patienten in den Einrichtungen. Die monatlichen Beträge sind in den Bundesländern unterschiedlich hoch. Der monatlich zu zahlende Betrag weist einen Betrag für die Eigenanteile ohne Zuschüsse je nach Bundesland zwischen ca. 2.679 Euro (Saarland) und 3.766 Euro (Bremen) aus.

    Diese Beträge müssen bei einer durchschnittlichen Rente im Jahre 2024 zwischen 1.100 und 1.350 Euro brutto monatlich von den Pflegeheimbewohnern gezahlt werden.

    Klar ist da, dass im überwiegenden Maße die betroffenen Pflegebedürftigen nach dem Einsatz ihrer vielleicht vorliegenden Ersparnisse in die Sozialhilfe fallen. Heute vornehm „Grundsicherung“ genannt. Ein – wie wir meinen - entwürdigender Zustand für die Betroffenen nach einem ggf. langen Arbeitsleben der Sozialhilfe anheimzufallen.

    Es ist unseres Erachtens erforderlich, dass die Pflegeversicherung endlich im Sinne der Versicherten auf eine neue Basis gestellt wird. Dabei darf auch der Begriff „Vollkasko“ mit einem angemessenen Eigenanteil nicht als Tabu gelten.

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