Der MDK bereitet sich auf die neue Qualitätsdarstellung für die stationäre Pflege vor. So hat der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege hat gerade einstimmig die neue Darstellung der externen Qualitätsprüfung der stationären Pflegeeinrichtungen beschlossen. Pflegebedürftige und deren Angehörige sollen sich künftig aussagekräftig über die Qualität von Pflegeeinrichtungen informieren können.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II war der Qualitätsausschuss Pflege mit dem Ziel eingerichtet worden, durch wissenschaftliche Projekte eine Alternative zu der bisherigen, heftig kritisierten Pflegebenotung zu erarbeiten. Im September 2018 wurde der Abschlussbericht der Wissenschaftler vom Qualitätsausschuss Pflege abgenommen.
Künftig sollen drei Merkmale dargestellt werden:
- Qualitätsdaten, die die Pflegeeinrichtungen selbst erheben
- Ergebnisse von Qualitätsprüfungen nach neuem Prüfverfahren
- Allgemeine Informationen zur Einrichtung mit Personalangaben
Ab November dieses Jahres werden die Qualitätsprüfungen von vollstationären Pflegeeinrichtungen beginnen. Mit ersten Veröffentlichungen wird Anfang 2020 gerechnet.
Die Ergebnisse dieser Veröffentlichungen im Jahre 2020 werden zur gegebenen Zeit analysiert.
(KHP)
siehe auch:
Pflegekassen und Gutachter setzen das II. Pflegestärkungsgesetz um
Länderantrag zur Finanzierung der Pflegekosten