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Herbst - An der Isar in München

  • An der Isar in München
  • Baden in der Isar im Oktober
  • Graffiti - So haben Künstler Raum
  • Graffiti an der Isar
  • Heimat einmal anders ausgedrückt
  • Herbstliches  Ufer
  • Mitten in der Stadt
  • Ruhiges Wasser ohne Menschen
  • Stromschnellen mit wenig Wasser
  • Rast- wenig los an der Bestellannahme
An der Isar in München1 Baden in der Isar im Oktober2 Graffiti - So haben Künstler Raum3 Graffiti an der Isar4 Heimat einmal anders ausgedrückt5 Herbstliches  Ufer6 Mitten in der Stadt7 Ruhiges Wasser ohne Menschen8 Stromschnellen mit wenig Wasser9 Rast- wenig los an der Bestellannahme10

    Die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2024 wurden vom BMAS an die Regierung und den Bundersrat  gegeben. Die Werte im Vergleich zu 2023 sind der nachstehenden Tabelle niedergelegt.

     

    Voraussichtliche Rechengrößen der Sozialversicherung 2024 im Vergleich zu 2023

     

     

    2023

    2024

    West

    Ost

    West

    Ost

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

                     

    Beitragsbemessungsgrenze

    (ArV / AV)

    7.300 €

    87.600 €

    7.100 €

    85.200 €

    7.550 €

    90.600 €

    7.450 €

    89.400 €

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Knappschaft)

    8.950 €

    107.400 €

    8.700 €

    104.400 €

    9.300 €

    111.600 €

    9.200 €

    110.400 €

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Arbeitslosenversicherung)

    7.300 €

    87.600 €

    7.100 €

    85.200 €

    7.550 €

    90.600 €

    7.450€

    89.400 €

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Kranken- u. Pflegeversicherung)

    4.987,50 €

    59.850 €

    4.987,50 €

    59.850 €

    5.175 €

    62.100 €

    5.175 €

    62.100 €

    Versicherungspflichtgrenze

    (Kranken- u. Pflegeversicheruna)

    5.550€

    66.600 €

    5.550 €

    66.600 €

    5.775 €

    69.300€

    5.775 €

    69.300€

    Bezugsgröße  in der

    Sozialversicherung

    3.395 €*

    40.740 €*

    3.290 €

    39.480 €

    3.535 €*1

    42.420 €*

    3.465 €*

    41.580 €*1

    Geringfügigkeitsgrenze

    520€

     

    520€

     

    538 €*2

     

    538 €*2

     

    Vorl. Durchschnitts- entgelt / Jahr

    43.142 €

    45.358€

     

     

    Quelle: BMAS  

    Anmerkung:

    1.) In der gesetzlichen Kranken-  und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich .

    2.) Die Geringfügigkeitsgrenze  ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Allerdings liegen dazu noch keine Beschlüsse vor.

     

     

     

     

     

     

     

     

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