Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung

Die angekündigte Abbuchung der Gebühren / Beiträge verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten an der Reparatur mit vollem Einsatz. Allerdings verschiebt sich die Abbuchung. Sie erfolgt jetzt im Monat Juni 2024. Wir bitten Sie um Verständnis.

Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.

Ihre

     Hans Werner Veen                 Rüdiger Herrmann

Bundesvorsitzender                      Geschäftsführer

    Die neuen Rechengrößen für das Jahr 2023 sind seitens der Bundesregierung bekanntgegeben worden. Der Bundesrat wird sicherlich auch seine Zustimmung erteilen. Damit steht dann einer Anwendung für das Jahr  2023 nichts im Wege.

    Rechengrößen der Sozialversicherung

     

    2023 im Vergleich zu 2022

     

     

    2022

    2023

    West

    Ost

    West

    Ost

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

                     

    Beitragsbemessungsgrenze

    (ArV / AV)

     

    7.050 €

     

    84.600 €

     

    6.750 €

     

    81.000 €

     

    7.300 €

     

    87.600 €

     

    7.100 €

     

    85.200€

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Knappschaft)

     

    8.650 €

     

    103.800 €

     

    8.350€

     

    100.200 €

     

    8.950€

     

    107.400 €

     

    8.700€

     

    104.400 €

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Arbeitslosenversicherunq)

     

    7.050€

     

    84.600€

     

    6.750 €

     

    81.000€

     

    7.300 €

     

    87.600 €

     

    7,100 €

     

    85.200€

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Kranken- u. Pflegeversicherunq)

     

    4.837,50€

     

    58.050€

     

    4.837,50 €

     

    58.050 €

     

    4.987,50 €

     

    59.850 €

     

    4.987,50 €

     

    59.850 €

    Versicherungspflichtgrenze
    (Kranken- u. Pflegeversicherung)

     

    5.362,50 €

     

    64.350€

     

    5.362,50 €

     

    64.350 €

     

    5.550 €

     

    66.600 €

     

    5.550€

     

    66.600 €

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung

     

    3.290€

     

    39.480 €*

     

    3.150 €

     

    37.800 €

     

    3.395€*

     

    40.740€*

     

    3.290 €

     

    39.480 €

    Geringfügigkeitsgrenze

    450€

     

    450€

     

    520

     

    520

     

    Vorl. Durchschnittsentgelt / Jahr

    38.901 €

    43.142 €

     

    Quelle: BMAuS 2021/2022 / Anmerkung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Alle Daten stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesregierung und des Bundesrates

    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.