Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung

Die angekündigte Abbuchung der Gebühren / Beiträge verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten an der Reparatur mit vollem Einsatz. Allerdings verschiebt sich die Abbuchung. Sie erfolgt jetzt im Monat Juni 2024. Wir bitten Sie um Verständnis.

Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.

Ihre

     Hans Werner Veen                 Rüdiger Herrmann

Bundesvorsitzender                      Geschäftsführer

    Die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2024 wurden vom BMAS an die Regierung und den Bundersrat  gegeben. Die Werte im Vergleich zu 2023 sind der nachstehenden Tabelle niedergelegt.

     

    Voraussichtliche Rechengrößen der Sozialversicherung 2024 im Vergleich zu 2023

     

     

    2023

    2024

    West

    Ost

    West

    Ost

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

                     

    Beitragsbemessungsgrenze

    (ArV / AV)

    7.300 €

    87.600 €

    7.100 €

    85.200 €

    7.550 €

    90.600 €

    7.450 €

    89.400 €

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Knappschaft)

    8.950 €

    107.400 €

    8.700 €

    104.400 €

    9.300 €

    111.600 €

    9.200 €

    110.400 €

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Arbeitslosenversicherung)

    7.300 €

    87.600 €

    7.100 €

    85.200 €

    7.550 €

    90.600 €

    7.450€

    89.400 €

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Kranken- u. Pflegeversicherung)

    4.987,50 €

    59.850 €

    4.987,50 €

    59.850 €

    5.175 €

    62.100 €

    5.175 €

    62.100 €

    Versicherungspflichtgrenze

    (Kranken- u. Pflegeversicheruna)

    5.550€

    66.600 €

    5.550 €

    66.600 €

    5.775 €

    69.300€

    5.775 €

    69.300€

    Bezugsgröße  in der

    Sozialversicherung

    3.395 €*

    40.740 €*

    3.290 €

    39.480 €

    3.535 €*1

    42.420 €*

    3.465 €*

    41.580 €*1

    Geringfügigkeitsgrenze

    520€

     

    520€

     

    538 €*2

     

    538 €*2

     

    Vorl. Durchschnitts- entgelt / Jahr

    43.142 €

    45.358€

     

     

    Quelle: BMAS  

    Anmerkung:

    1.) In der gesetzlichen Kranken-  und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich .

    2.) Die Geringfügigkeitsgrenze  ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Allerdings liegen dazu noch keine Beschlüsse vor.

     

     

     

     

     

     

     

     

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