Die Renten werden zum 1.7.2014 angehoben. Nachstehend 12 Fragen und ihre Antworten zum Verfahren der Rentenanpassung. Hier wird erklärt aufgrund welcher Faktoren sich die Rentenanpassung in Ost und West errechnet. (Quelle: DRV Bund). Eine Unterrichtung ohne die sonst üblichen Formeln. Ein Versuch, einfach einen schwierigen Sachverhalt zu erklären.


     

    Fragen und Antworten

    Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt in der Regel zum 1. Juli eines Jahres.

     

     Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

    Die Renten steigen zum 1. Juli in den alten Bundesländern um 1,67 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,53 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Bundesländern von 28,14 Euro auf 28,61 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von 25,74 Euro auf 26,39 Euro.

    Tabelle Bild Rentenanpassung

    Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Diese ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben und orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Für die alten und die neuen Bundesländer wird getrennt gerechnet. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes und des Nachhaltigkeitsfaktors berücksichtigt

    Tabelle Rentenanpassung 2014

    Steigen die Löhne und Gehälter, folgen die Renten nach. Verläuft die für die Rentenanpassung maßgebende Lohnentwicklung in Ost und West unterschiedlich, unterscheiden sich auch die Rentenanpassungen. Im Falle einer negativen Lohnentwicklung sind Rentenkürzungen jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Sie werden allerdings in Jahren mit positiven Rentenanpassungen nachgeholt.

    Zum Abbau von Ausgleichsbedarf werden Rentenerhöhungen so lange reduziert, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist, und zwar maximal um die Hälfte. Nach der Rentenanpassung 2013 verblieb in den alten Bundesländern noch ein Ausgleichsbedarf aus früher unterbliebenen Rentenkürzungen von 0,46 Prozentpunkten. Für den Abbau wird die Rentenanpassung 2014 letztmalig reduziert. In den neuen Bundesländern ist der Nachholbedarf bereits 2012 vollständig abgebaut worden.

    Ein sinkender Beitragssatz wirkt sich im Folgejahr positiv, ein steigender Beitragssatz dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Dieser Faktor wirkt 2014 mit 0,92 Prozentpunkten anpassungssteigernd, weil der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent gesunken ist.

     Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Nimmt die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner ab, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Verändert sich das Verhältnis zugunsten der Beitragszahler, wirkt dies positiv bei der Rentenanpassung. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr mit 0,19 Prozentpunkten anpassungsdämpfend.

    Seit 2002 wurde mit dem Riester-Faktor die Belastung der Versicherten durch ihre Beiträge zur privaten Altersvorsorge auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Der Faktor wirkte sich 2013 letztmalig auf die Rentenanpassung aus.

    Eine monatliche Rente von 1.000 Euro erhöht sich durch die Rentenanpassung um 16,70 Euro in den alten Bundesländern und um 25,25 Euro in den neuen Bundesländern.

     



    Aktualisierung Artikel Nov. 2014

    Reuter. Rentner können 2015 auf echte Erhöhung hoffen

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