Schon am 5.12.14 hatte sich der Vorstand der BfA-Gemeinschaft mit Fragen der Anpassung der Renten an ein gleiches Recht in Ost und West beschäftigt. Sagte doch im Jahre 2014 die Bundeskanzlerin anlässlich der Landtagswahlkampfes in Thüringen, dass die Rentenanpassung Ost /West nach nunmehr 25 Jahren nach der Wiedervereinigung bis zum Jahre 2020 vorgenommen wird bzw. werden soll. Diese Aussage überraschte diejenigen Rentenexperten doch, die noch im Jahre2013 den Antrag der SPD sang und klanglos im Bundestag untergehen sahen. Abgelehnt durch die auch jetzt stärkste Fraktion, die der CDU/CSU
Zudem überraschte die Aussage auch, da bisher - anders als bei SPD, Grüne, Linke und selbst von der FDP - seitens der CDU/CSU keine Unterlagen über den Weg zu dieser Anpassung vorliegen. Man konnte bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht erkennen, dass dieses Thema zu den wichtigen Vorhaben der Wahlperiode gehörem würde- Deshalb wohl auch der Termin 2020. Liegt dieser doch schon wieder drei Jahre nach der nächsten Bundestagswahl im Jahre 2017.
Diejenigen, die sich hauptamtlich oder aber ehrenamtlich z.B. als Vertreter der DRV mit dem Thema beschäftigen, ist diese Ankündigung auch deshalb erstaunlich, da den in dieser Frage Informierten Experten bekannt ist, dass die angekündigte Reform kein Geld kosten soll, da die im Koalitionsvertrag niedergelegten Reformvorhaben, die jetzt bereits in Kraft sind, wie Rente mit 63, Mütterrente und die Verbesserung des Erwerbsunfähigkeitsrentenrechts den finanziellen Spielraum ausgeschöpft haben.
In der Frage der Mütterrente musste man schon – um den Bundeshaushalt zu schonen – auf Mittel der Rentenversicherung – also der Beitragszahler - in Höhe von rund 6,5 Milliarden Euro zugegriffen werden, obwohl die Regelungen der Mütterrente im Rentenrecht eindeutig gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und damit aus Steuern hätte bezahlt werden müssen.
Der Vorstand der BfA-Gemeinschaft hatte sich nicht ohne Grund Herrn Bernd Lütje, von der DRV-Mitteldeutschland eingeladen, der sich dem Themas Rentenanpassung Ost aus der fachlichen Sicht der Rentenversicherung annehmen und die zu berücksichtigenden Fakten aufzeigen sollte, die vor einer Verwirklichung des Vorhabens nicht nur aus Gerechtigkeits- sondern vor allem aus finanziellen Gründen zu beachten sind und ggf. einer Verwirklichung im Wege stehen. Dieser Vortrag war auch deshalb von besonderer Bedeutung, da am Tage der Mitgliederversammlung am 6.12. in Dresden die Abteilungsleiterin von ver.di , Frau Dr. Kerschbaumer die Vorstellungen zur Rentenanpassung Ost/West der Gewerkschaft. den Mitgliedern unserer Gemeinschaft näherbringen wollte.
Wir geben die wesentlichen Fakten u. Aussagen aus dem Vortrag unseres Referenten nachstehend zur Kenntnis. Der Powerpoint-Vortrag zeigt in den wesentlichen Tabellen und Fakten auf, dass die Umsetzung des Vorhabens der Regierung ohne Geld in die Hand zu nehmen, nicht klappen wird. Ob dies nach der Umsetzung des Vorhabens ein Beitrag zur Gerechtigkeit sein wird, wie es viele Interessierte darstellen, sei dahingestellt. Man beachte nur einen Parameter die Lohnunterschiede und schaue auf die jetzt noch vorhandenen Lohnunterschiede zwischen Schl.-Holst. und Sachsen. Da darf man sicherlich ins Nachdenken kommen und fragen, wer muss, was muss noch und wie auch noch angepasst werden.
Siehe auch: Bundeszentrale für politische Bildung - bpb zum gleichen Thema
(Die Unterlage ist auch downloadbar und kann auch gedruckt werden und steht am rechten Rand))
Weitere Quellen:
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