wünscht unseren Mitgliedern und Lesern
DAK-Gesundheit
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- Geschrieben von: Redaktion
Die Verwaltungsratssitzung (VR Sitzung) fand am 10.01. in der Zentrale der DAK statt. Hauptthemen der Sitzung waren die Beschlüsse des VR zur Fusion der DAK-Gesundheit mit der BKK Saint. Gobain und der Beschluss zum Haushalt 2013. Eine für einen außenstehenden Beobachter oder für ein interessiertes Mitglied doch eine sehr frustrierende Veranstaltung, da eine die Beschlüsse begleitende Diskussion oder Darstellung nicht stattfand und auch der geneigten Öffentlichkeit auch keine Unterlagen über die in öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse vorlagen. Ob mit einem solchen Verhalten, der Selbstverwaltung ein Dienst erwiesen wird? Allein bei den Vorstandswahlen wurde durch einen Antrag der BfA-Gemeinschaft zur geheimen Wahl etwas Ungewöhnliches der Veranstaltung beigemischt.
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- Geschrieben von: Rolf Aschenbeck
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Die Fraktion der BfA-Gemeinschaft hat im öffentlichen Teil der o.a. Sitzung wiederum einige Inhalte aus dem Vorstandsbericht und dem Statement des Vorsitzenden des Verwaltungsrats aufgegriffen und sich dazu im Beisein des Bundeswahlbeauftragten Gerald Weiß klar geäußert.
1. Solidarprinzip
Wie inzwischen bekannt ist, hat die KKH-Allianz versucht, schwer kranke und damit besonders teure Versicherte aus der Krankenkasse rauszuekeln, um damit einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Wer so handelt, so die klare Position unserer Fraktion, handelt gegen das Solidarprinzip und entzieht der gesetzlichen Krankenkasse, die eine soziale und solidarische Krankenkasse im Gegensatz zur privaten Krankenkasse ist, eine ihrer wesentlichen Grundlagen. Diese „Rosinenpickerei“, die die gesetzlichen Krankenkassen zur Disposition stellt, hat der Vorstand der DAK-Gesundheit verurteilt und klargestellt, dass die Kasse auf der Grundlage des Solidarprinzips handelt. Die Fraktion der BfA-Gemeinschaft hat diese Position ausdrücklich begrüßt. Es genügt aber nicht, wenn sich nur eine Kasse zum Solidarprinzip bekennt. Zu fragen ist daher, was eigentlich die Position des VdEK ist. Aussagen dieses Verbands hierzu sind nicht bekannt.
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- Geschrieben von: Rolf Aschenbeck
Die Fraktion der BfA-Gemeinschaft hat sich im öffentlichen Teil dieser Sitzung des VR der DAK-Gesundheit zur Beitragssatzautonomie, zum Morbi-RSA und zur Praxisgebühr geäußert. Diese Äußerungen werden inhaltlich wiedergegeben.
1.Beitragssatzautonomie
Bereits der Zusatzbeitrag von 8 Euro mtl. hat bei der DAK und bei weiteren Kassen, die ebenfalls den Zusatzbeitrag erhoben haben, zu deutlichen Mitgliederverlusten geführt. Diese Tatsache belegt, dass der Wettbewerb nicht etwa über den Service stattfindet, sondern über den Preis. Die Rückkehr zur Beitragsautonomie würde dazu führen, dass sich der Preisunterschied wegen der dann deutlich unterschiedlichen Beitragssätze erheblich vergrößert, weil er höher wäre als 8 Euro mtl. Die Folge wäre bei Kassen wie der DAK-Gesundheit (seit 1.Jan.2012) noch höhere Mitgliederverluste, da diese sich wegen ihrer Versichertenstruktur keinen niedrigen Beitragssatz erlauben könnten. Um Schaden von der DAK-Gesundheit abzuwenden, ist daher die Rückkehr zur Beitragsautonomie nach Auffassung der Fraktion der BfA-Gemeinschaft keine ernsthafte Option. Stattdessen ist die Bürgerversicherung eine Option, die aber nicht mit einer Beitragsautonomie verbunden sein wird.
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- Geschrieben von: Eigenbericht
Der Verwaltungsrat (VR) hat sich konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Herr Bender und zu seinem Stellvertreter Herr Stute gewählt. Zum Schriftführer des VR wurde unser Kollege Leitloff gewählt. Alle Personalentscheidungen im VR wurden doch offene Abstimmung vorgenommen. Anders als in politischen Gremien müssen Personalentscheidungen im VR nicht in geheimer Abstimmung erfolgen. Damit war der Weg für einstimmige Voten eröffnet.
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Seit dem 1.Jan.2009 haben die Krankenkassen in ihrer Satzung für hauptberuflich Selbständige und für Arbeitnehmer Wahltarife zum Krankengeld gemäß §53,Abs.6 SGB V anzubieten, wenn sie keinen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung haben. Die DAK hatte auf dieser gesetzlichen Grundlage dem Verwaltungsrat eine Satzungsänderung vorgelegt, die allerdings bei den Prämienzahlungen nach Alter und Geschlecht gestaffelt war.