Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung
Die angekündigte Abbuchung der Gebühren / Beiträge verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten an der Reparatur mit vollem Einsatz. Allerdings verschiebt sich die Abbuchung. Sie erfolgt jetzt im Monat Juni 2024. Wir bitten Sie um Verständnis.
Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.
Ihre
Hans Werner Veen Rüdiger Herrmann
Bundesvorsitzender Geschäftsführer
GKV Allgemein
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV Gemeinschaft
Notfall Notfallversorgung – Eine Veranstaltung der vdek [i] Landesvertretung S.-H.
Das Neujahrsgespräch 2016 (Gespräch am Wasser) der vdek – Landesvertretung S.-H. beschäftigte sich in diesem Jahr mit dem Thema „Notfall Notfallversorgung“. Die Begrüßung der zahlreich erschienenen Gäste, darunter der Landtagsvizepräsident, Bernd Heinemann (SPD) und Annette Langner, Staatsekretärin im Gesundheitsministerium (MSGWG) wurden vom Leiter der Landesvertretung, Armin Tank begrüßt.
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- Geschrieben von: Karl-Heinz Plaumann
Als Folge der Koalitionsvereinbarung wurde durch das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)“ der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6 Prozent gesenkt und der pauschale Zusatzbeitrag abgeschafft.
Die BfA-Gemeinschaft hatte in diesem Zusammenhang dargelegt, dass mit diesem Gesetz der Versicherte bei zukünftigen Beitragserhöhungen die Differenz allein zahlen muss. Der Arbeitgeberanteil wurde nämlich per Gesetz auf 7,3 Prozent festgeschrieben.
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- Geschrieben von: Redaktion / Presse BMG
Das Bundesgesundheitsministerium hat voller Stolz den nachstehenden Bericht ins Netz gestellt. Mitglieder der GKV sollten aber wissen, dass diese Verbesserungen in erheblichen Maße auf die Beitragssätze durchschlagen. Die Steigerung der Beiträge wird dann allein von den Versicherten zu tragen sein, da eine Anpassung der Beiträge für die Arbeitgeber nicht vorgenommen wurden. Da hilft es uns auch nicht, dass ein Vertreter der Arbeitgeber im GKV Spitzenverband als ehrenamtlich tätiges Mitglied ausgeführt hat, dass der festgeschriebene Beitragssatz für Arbeitgeber nicht auf alle Zeit festgeschrieben ist. Wir fordern, die sofortige Anpassung des Arbeitgeberanteils in der GKV.
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- Geschrieben von: Rolf Dieter Aschenbeck
(Anmerkung der Redaktion) Unser Autor ist Mitglied des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit und dort der Fraktionssprecher bzw. Fraktionsvorsitzender der BfA-Gemeinschaft. Sein Beitrag folgt im Wesentlichen seinen Ausführungen, die er in der letzten Verwaltungsratssitzung seiner Kasse im März d.J. in Hamburg vorgetragen hat.
Die Ausgaben der Krankenkassenkassen steigen schneller als die Einnahmen. Das ist nicht die Schuld der Kassen, sondern es sind unzureichende und kostentreibende gesetzliche Regelungen, die aber gleichwohl von den Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts angewendet werden müssen. Die Folge der Ausgabensteigerungen sind höhere Belastungen der Versicherten, während der Beitragsanteil der Arbeitgeber bei unveränderter Rechtslage konstant bleibt.
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- Geschrieben von: Redaktion
In der Pipeline der Beratungen im politischen Raum steht das Präventionsgesetz. Die Mittel für die Maßnahmen soll aus den Haushaltsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (überwiegend) kommen. Die GKV mit ihrer Selbstverwaltung bis hin zum Spitzenverband der GKV sollte man meinen wäre dazu prädestiniert diese Mittel auch zu verwalten. Das heißt die Selbstverwaltung nimmt Einfluss auf die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis.
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- Geschrieben von: Redaktion /hib
Der Bundesrat (BR) hat sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK). Prinzipiell begrüßt der BR die Vorlage der Bundesregierung ist jedoch genau wie die BfA-Gemeinschaft der Auffassung, dass man mit einer verstärkten Betriebsprüfung der Künstlersozialkasse keine stabile finanzielle Grundlage verschaffen kann. Im Beratungsverfahren (Anhörungsverfahren) hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die gleiche Auffassung vertreten. Dies auch, weil die vom Ministerium angesetzten Prüfkosten in der genannte Höhe wesentlich zu niedrig ansetzt. Zudem wiird der Betrag, der aus der verstärkten Betriebsprüfung erzielt werden soll, aus Sicht der Profis bei der DRV aufgrund der bisherigen Ergebnisse zu hoch angesetzt. Um die KSK auf stabile finanziellen Beine zu stellen bedarf es einer grundsätzlichen Überarbeitung des Gesetzes, dabei ist festzustellen welcher zusätzlicher Maßnahmen es Bedarf um zu einem langfristigen Ausgleich zwischen den Einnahmen und Ausgaben der KSK zu kommen. Auch hier trägt der BR unseren Bedenken Rechnung. Wie nicht anders zu erwarten, hat die Bundesregierung die Einwände des BR zurückgewiesen.
Nachstehend die Ausführunen des parlamentarischen Pressedienst mit der Möglichkeit des Downloads der gesetzlichen Unterlagen.
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- Geschrieben von: Karl-Heinz Plaumann u. Redaktion
Der Entwurf des "GKV-Finanzstruktur und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)" ist in den Bundestag eingebracht. Mit einem Kommentar insbesondere zur Regelung des Beitragssatzes und der Selbstbestimmung der Beitragssätze durch die einzelnen Krankenkassen beschäftigt sich K.H.Plauman, Direktor a.D. Vorstandsmitglied der BfA-Gemeinschaft. (Red)
Kommentar:
Die neue Welt des Beitragssatzes in der Krankenversicherung oder am Ende zahlt der Versicherte die Beitragssteigerungen allein
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- Geschrieben von: Redaktion/cpl
Krankenkassen üben Druck auf Karten-Verweigerer aus
Unter dieser Überschrift berichtet die WELT Online über die Einführung der eGK (elektronischen Gesundheitskarte) bei den Krankenversicherungen. Danach sollen noch hundertausende von Mitgliedern ihre Versicherungskarte noch nicht auf das neue Verfahren der Gesundheitskarte mit Bild des Eigentümers umgestellt haben. Einzelne Kassen (darunter auch DAK u. TK) habein nach Aussage der Onlineredakktion der WELT damit angefangen telefonisch mit den säumigen Mitgliedern Verbindung aufzunehmen um sie zu einer Abgabe des erforderlichen Bildes zu bewegen.
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- Geschrieben von: Redaktion
Unternehmen dürfen keine irreführende Werbung betreiben. Eine entsprechende EU Richtlinie gilt nicht nur für Unternehmen. Auch Körperschaften öffentlichen Rechts, also auch gesetzliche Krankenkassen fallen unter diese EU Richtlinie. Dies hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 3.10.13 entschieden (Az.: C-59/12).
Das Urteil wurde gegen die BKK Mobil Oil erlassen, die im Jahre 2008 auf ihren Internetseiten pauschal behauptet, dass ein Wechsel zur Konkurrenz finanzielle Nachteile für den Wechsler bedeuten würde. Nach Überzeugung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war diese Aussage irreführend. Eine solche Aussage widerspreche einer EU Richtlinie aus 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen.
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- Geschrieben von: Karl H. Plaumann
Darf`s noch etwas mehr sein ? Unter diesem Motto beschäftigt sich ein Insider mit dem Thema "Individuelle Gesundheitsleisten" (IGeL). Gerade diese von der Ärzteschaft angebotenen Leistung sind in vielen Fällen ein Ärgernis für die Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wird doch der Eindruck erweckt, dass nur über weitere vom Patienten privat bezahlte Leistungen die Gesundheit wieder hergestellt oder das Leidensbild verbessert wird. Das Vorstandsmitglied der BfA-Gemeinschaft, Karl H. Plaumann setzt sich nachstehend mit dem Thema auseinander. Zu erwähnen ist noch, dass die BfA-Gemeinschaft die "Politiker" aller Parteien auffordert, diese unsägliche Kapitel in der Versorgung der Patienten zu beenden, da es nicht nur den Eindruck erweckt, dass es allein der Gewinnmaximierung dient.
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