Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung
Die angekündigte Abbuchung der Gebühren / Beiträge verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten an der Reparatur mit vollem Einsatz. Allerdings verschiebt sich die Abbuchung. Sie erfolgt jetzt im Monat Juni 2024. Wir bitten Sie um Verständnis.
Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.
Ihre
Hans Werner Veen Rüdiger Herrmann
Bundesvorsitzender Geschäftsführer
GKV Allgemein
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- Geschrieben von: Red./Bundestag
Die SPD Fraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der an zentraler Stelle die paritätische von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Krankenversicherung fordert. Hier ist also eine Abkehr sowohl von den Beschlüssen der Rot/GRÜNEN Koalition wie auch der Rot/Schwarzen Koalition zu vermerken. Wir meinen, dies der richtige Weg auf dem auch von der BfA-Gemeinschaft geforderten paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung. Ebenso begrüßen wir die Absicht, die Möglichkeit der Erhebung von Zusatzbeiträgen gesetzlich wieder rückgängig zu machen. Die Absicht auch den nur von den Arbeitnehmern erhobenen Beitrag von 0,9 Prozent des versicherungspflichtigen Entgeltes zurückzunehmen, findet die Zustimmung der BfA-Gemeinschaft. Die Verwirklichung dieses Antrages steht natürlich im vollständigen Gegensatz zu der vom Bundesgesundheitsminister Rösler betriebene Einführung der Kopfpauschale.
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- Geschrieben von: Redaktion
Die Ärzte Zeitung berichtet, dass das BMWi die von ihr in Auftrag gegebene Studie zum Thema "Die Bedeutung des Wettbewerbs im Bereich der PKV vor dem Hintergund des demografischen Wandels" in den Giftschrank verschwinden läßt. Zentrales Ergebnis der Studie ist nämlich, dass die PKV kein Geschäftsmodell ist, das Ältere und Kranke effizient absichert. Die Ergebnisse zusammenfassend:
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- Geschrieben von: Waechter
Kommentar:
Der Apothekerverband hat sich gegenüber einer großen Boulevardzeitung geäußert. Das sicherlich vor der Einnahme einer Arznei gegen die Dummheit. Aber wie schrieb schon Kurt Götz, der große Spötter in seinem Stück: Dr. med. Prätorius: "Das was ich in meinem Leben nicht gefunden habe, ist die Mikrobe der Dummheit!." Fest steht jetzt auf jeden Fall, dass der Apothekenverband diese auch noch nicht gefunden hat.
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- Geschrieben von: Redaktion
Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 08.01.10 über eine aktuelle Studie des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel. Das Institut hat berechnet, dass den Krankenkassen 2010 nur 1,7 Mrd. Euro fehlen werden – darin eingepreist sind allerdings schon Einnahmen aus den Zusatzbeiträgen von 1 Mrd. Euro.
Der GKV-Spitzenverband stellt dagegen: Für die Finanzplanung der gesetzlichen Krankenkassen bleibt das Ergebnis des GKV-Schätzerkreises über eine Finanzierungslücke von 7,8 Mrd. Euro im Jahr 2010 maßgeblich.
Vielleicht gilt hier für den Verantwortlichen des IfW in Kiel auch hier der alte Grundsatz: Prognosen sind so schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen!
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- Geschrieben von: Recht
seine Arbeitskraft gegen die vereinbarte Vergütung dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt und andererseits der Arbeitgeber seine Dispositionsbefugnis bzw. Verfügungsgewalt gegenüber dem Arbeitnehmer bzw. dessen Arbeitskraft rechtlich und tatsächlich ausübt vgl. u. a. Urteile vom 18.09.1973 - 12 RK 15/72 -, USK 73151, und vom 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74 -, USK 7698. Der für die Annahme einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV und deren Fortbestand erforderliche „Vollzug“ der Arbeit besteht zwar nach dem Wortlaut des Gesetzes idealtypisch in der realen Erbringung der Arbeitsleistung. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung setzt aber nicht zwingend eine tatsächliche Arbeitsleistung voraus. So besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch in bestimmten Fällen der Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts eine versicherungspflichtige Beschäftigung {footnote}vgl. beispielsweise Urteile vom 15.12.1971 - 3 RK 87/68 -, USK 71205, zur Unterbrechung der Arbeitsleistung während Streik und Aussperrung; vom 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74 -, USK 75167, zur Freistellung während eines Studiums; vom 26.03.1980 - 3 RK 9/79 -, USK 8062, zur Freistellung während Erholungsurlaubs; vom 26.11.1985 - 12 RK 51/83 -, USK 85130, zur Freistellung bei Annahmeverzug des Arbeitgebers nach Konkurseröffnung oder vom 14.09.1989 - 4 RA 56/88 -, BSGE 65, 266, zur Freistellung für Wehrübung.{/footnote}.