Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung
Die angekündigte Abbuchung der Gebühren / Beiträge verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten an der Reparatur mit vollem Einsatz. Allerdings verschiebt sich die Abbuchung. Sie erfolgt jetzt im Monat Juni 2024. Wir bitten Sie um Verständnis.
Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.
Ihre
Hans Werner Veen Rüdiger Herrmann
Bundesvorsitzender Geschäftsführer
Finanzen in der Deutschen Rentenversicherung
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- Geschrieben von: Lubinski
Rentnern muss allerdings klar sein: Altersbezüge sind wie andere Einkünfte auch einkommensteuerpflichtig. Es gibt aber Freibeträge, für die keinerlei Einkommensteuer anfällt. Aktuell liegt der sogenannte Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Im kommenden Jahr steigt er auf 11.604 Euro.
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- Geschrieben von: Redaktion Lu
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- Geschrieben von: Redaktion
Es ist immer anzuerkennen, wenn Körperschaften aus der Sozialversicherung ihren Auftrag auf sachkundige Unterrichtung ihrer Mitglieder, besser Versicherten wahrnehmen. So wirkt auch die Selbstverwaltung in der Deutschen Rentenversicherung, insbesondere der Vorstand, darauf hin, dass der Auftrag sachkundig erfüllt wird.
Der Auftrag geht an die hauptamtlichen Beschäftigten. Sie haben Gesetze und Verordnungen darauf hin abzuklopfen, ob es einer sachkundigen, einfachen Erklärung gegenüber den Versicherten bedarf.
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- Geschrieben von: Redaktion
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- Geschrieben von: Redaktion Lu
Es geht um die persönliche Altersvorsorge. Seit 2002 ist mit dem Altersvermögensgesetzt (AVmG) die Möglichkeit geschaffen worden, die private Altersvorsorge zu stärken. Es war die Zeit wo der Arbeitsminister meinte, dass mit einer neuen mit öffentlichen Mitteln geförderten gesetzlichen Regelung, ein weitere Säule in der Rentenversicherung geschaffen werden könnte. Der Volksmund nennt diesen Zweig der privaten (staatlich unterstützten) Altersvorsorge nach dem Namen des Ministers "Riesterrente".
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- Geschrieben von: Redaktion Lu
Rentenangleichung Ost wird ein Jahr früher als geplant erreicht
Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigt die Rente zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent. Damit gilt in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen.
Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, (SPD) äußerte sich wie folgt
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- Geschrieben von: Redaktion Lu
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- Geschrieben von: Redaktion Lu
Wie zu erfahren ist, hat der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller sich kritisch bzw. skeptisch zur geplanten Aktienrente geäußert. Vor allem stößt sich der Präsident daran, dass der vorgesehene Kapitalstock nur über Schulden finanziert werden soll. Eine solche Finanzierung sei nach Aussage von Scheller eine "Milchmädchenrechnung"
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- Geschrieben von: Redaktion
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- Geschrieben von: Redaktion Lu
Pflege und Teilrente
Datum: 27.01.2023
Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen.