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Sozialwahlen 2023 - Hochrechnungen deuten auf ein Ergebnis für die BfA DRV-Gemeinschaft hin, das die Spitze in der DRV Bund verteidigt! - Endgültige Zahlen werden nach dem 22.06. im Menü Sozialwahlen unter Ergebnis Sozialwahlen 2023 veröffentlicht!
   

GKV Allgemein

Ärzte drohen - Honorare im Widerstreit der Partner -  KBV und Spitzenverband der GKV verhandeln nach Schlichterspruch weiter  - Überzogene Forderungen der Ärzte?

Es ist nicht das erste Mal, dass mit harten Bandagen in Verhandlungen über höhere Honorare  gekämpft wird. Neu ist allerdings, dass diese heftigen verbalen Attacken gegen die GKV von Seiten der Ärzte nach einem Schlichterspruch der ihnen  immerhin eine Honorarausweitung im geschätzten Volumen von 270 Mill. € gebracht hätte, geführt werden. (siehe auch unser Bericht: Mit Honoraren unzufrieden -Ärzte gegen Schlichterspruch - Streik angedroht).

Die Regelungen des MorbiRSA machen es möglich, dass die Rosinenpicker unter den Krankenkassen ihren Versicherten Beitragserstattungen versprechen können. Die Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke, denn mit wirtschaftlichem Handeln und mit Wettbewerb hat das alles nicht wirklich etwas zu tun.

 

Die Herren der TK nennen es öffentlich erfolgreiches Wirtschaften , andere nennen es  Erfolg der Rosinenpickerei und Auswuchses der Fehljustierung des" Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches " (MorbiRSA). Auf jeden Fall, wird es aufgrund der jetzt durch die TK angekündigten Rückzahlung von Beitragsgeldern an die Versicherten,  zu einer weiteren Wettbewerbsverschärfung aufgrund nicht gerechtfertigter Bevorteilung dieser Kasse im MorbiRSA kommen.

Neue Begutachtungs-Richtlinie schafft mehr Transparenz und Klarheit für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

Der GKV-Spitzenverband hat sich mit den Beteiligten Vertretern des Müttergenesungswerkes und dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. über Richtlinien für die Gewährung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern  und ihre Kinder geeinigt. Die neuen Regelungen – so die Presseerklärung des „GKV-SpiBu“ – soll erreichen, dass

Da sind sie wieder: Kaum ist in einer öffentlich rechtlich verwalteten Kasse, dem Gesundheitsfonds aufgrund der guten Lohnentwicklung etwas mehr Geld vorhanden, wird sofort von interessierter Seite die Forderung aufgestellt, die Beiträge zu senken. Ein fragwürdiges Ansinnen, da mehrere Millionen Versicherte Zusatzbeiträge bezahlen müssen, weil die von den Versicherten ihrer Kasse verursachten Ausgaben (ärztlich verordnet) vom Gesundheitsfonds den Kassen nicht ausgeglichen werden.

Das Sozialgesetzbuch führt aus, dass die Krankenkassen, die mit dem zugewiesenen Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen einen Zusatzbeitrag erheben dürfen.

Das Bundeskartellamt hatte die Kassen, die in im Janunar des Jahres einen Zusatzbeitrag angekündigt hatten aufgefordert wegen einen Anfangsverdachts einer „unzulässigen Preisabsprache zwischen Unternehmen“ Unterlagen über den Vorgang zu übersenden. Gegen diese Aufforderung haben sich die Kassen vor dem LSG Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gewehrt. 

Die dpa berichtet am 17.06.2010 über eine Stellungnahme des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen zur Finanznot  der Krankenkassen in der GKV. Die Not einzelner Kassen des BKK-Systems könnte sich zu einem Dominoeffekt auswachsen, wenn nicht seitens der Politik endlich gegengesteuert würde. In gleicher Weise meldet sich auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) zu Wort.

Die Boeckler-Stiftung hat sich wissenschaftlich mit den mutmaßlichen Verwaltungskosten der Kopfpauschale beschäftigt. Die kurzgefasste Stellungnahme ist nachstehend niedergeschrieben. Die Ausführungen stützen unsere Auffassung auch aus der Sicht der entstehenden zusätzlichen Verwaltungskosten die Kopfpauschale abzulehnen. Auch wenn es nach dem Wahlergebnis in NRW weniger wahrscheinlich ist, dass die Kopfpauschale eingeführt wird, gilt es achtsam zu bleiben. Die Erfahrungen der Niederlande sprechen Bände.


 

Der 3. Senat des Bundessozialgerichtes (BSG) hat am 29.4.2010 entschieden, dass die von Krankenkassen vorgenommenen Abschläge von 0,5% der Rechnungsbeträge für stationäre Krankenhausbehandlungen nach § 8 Abs 9 KHEntgG (in der vom 1.1.2007 bis 31.12.2008 geltenden Fassung des GKV-WSG) rechtmäßig sind. Insbesondere sei der Rechnungsabschlag weder eine verfassungsrechtlich unzulässige Sonderabgabe, noch verletze die Regelung die klagenden Krankenhausträger in ihren Grundrechten auf Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG), auf Garantie ihres Eigentums (Art. 14 GG) noch jenes auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG). Sofern diese Grundrechte überhaupt tangiert seien, sei dies durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt, nämlich die Sicherung der finanziellen Stabilität der GKV. 
SG Aachen (S 13 KR 122/07), LSG Nordrhein-Westfalen (L 16 KR 88/08), Bundessozialgericht (B 3 KR 11/09R)

 Die allseits aufgestellte Behauptung, dass es einen Ärztemangel in Deutschland gäbe, hat die BfA-Gemeinschaft in dieser undifferenzierten Art zu keinem Zeitpunkt unterstützt. Unsere Auffassung war, dass es abweichend vom Mainstream in der Diskussion zurzeit nur einen regional zu verzeichnenden Mangel an Ärzten gibt. Das Problem wäre also weniger der Mangel, als mehr ein „Verteilungsproblem“.

Krankenkassen drohen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) Steuernachzahlungen in Millionenhöhe, weil sie Zusatztarife vermitteln. (Az. I R 8/09).

Seit 2004 dürfen Kassen Ergänzungstarife wie zum Beispiel für Zahnimplantate oder Brillen von privaten Versicherern anbieten und dafür Aufwandsentschädigungen einstreichen. So kooperiert etwa die DAK mit der Versicherung Hanse-Merkur. Als das Finanzamt diese Einnahmen besteuern wollte, klagte die Kasse.

Das Bundesversicherungsamt führt nach einer Darstellung der dpa aus, dass Zusatzbeiträge einigen Kassen auf  Dauer nicht helfen werden. Deshalb müsse man sich auf die Schließung von Kassen in der Zukunft einstellen. Der Präsident des BVA, Maximilian Gaßner führte nach dem "opg-Informationsdienst" aus: «Stellen wir fest, dass die Leistungsfähigkeit einer Kasse auf Dauer nicht gesichert ist, werden wir konsequent den Weg der Schließung gehen» .

 

KrankenkassenkartenMitglieder der BfA-Gemeinschaft in Verwaltungsräten der GKV haben darauf hingewiesen, dass die Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds dazu führen wird, dass sukzessive alle Krankenkassen in der GKV (die einen also früher, die anderen später) einen Zusatzbeitrag erheben werden müssen.    

Um so mehr verwundert die Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN, dass sie nicht davon ausgeht, dass sie nach derzeitigem Stand nicht davon ausgeht, dass es zu flächendeckenden Zusatzbeiträgen kommt. Die ist eine gewagte Prognose, da schon jetzt absehbar ist, dass der Gesundheitsfonds in diesem Jahr mit 3,5 Milliarden Euro unterfinanziert ist

BundesadlerDas Gutachten der IGES zum Vergleich der PKV mit der GKV hatte für kurze Zeit einige Aufregung verursacht, da der Eindruck entstanden war, dass das Gutachten der Öffentlichkeit vorenthalten werden sollte., Ein Kurzfassung des Gutachten haben wir schon an dieser Stelle zum "download" angeboten. Das Gutachten war Veranlassung für die Fraktion der "Grünen" eine parlamentarische Anfrage zu starten. Diese liegt nunmehr vor und wurde vom Parlamentarischen Pressedienst der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Nachstehend der Text der Unterrichtung mit der Möglichkeit auch des Downloads der Antwort der Regierung auf die Anfrage der "Grünen".

 

Zu Fragen der Kostendämpfung in der Gesundheitspolitik wird im "gid" Stellung bezogen. Die Aussagen geben zumindest einen Eindruck in die Höhe des Defizits 2010 und 2011 in der GKV. Keine sehr neuen Ausführungen. Jedoch wird festgestellt, dass allein die beabsichtigten Kürzungen im Arzneimittelbereich nicht ausreichen werden um die Defizite in der GKV auszugleichen. Was man von der Aussage halten soll, dass der Präsident des BVA, Gaßner mit seiner Auffassung in der absoluten Minderheitsposition ist, wird die Zukunft zeigen. Allerdings wäre es fatal, wenn wieder einmal eine wahrheitsgemäße Darstellung der Zustände bei den Finanzen dem üblichen Politikbetrieb der diversen Experten in der Regierung zum Opfer fallen würde.


 

Nun hat sich der Vorstandsvorsitzende der zweitgrößten Krankenkasse, der Techniker Krankenkasse (TK), Prof. Klusen  zur Kopfpauschale bekannt. Sicherlich mit Zustimmung seines Verwaltungsrates und sicherlich ganz der Meinung seines Verbandes (vdek) entsprechend. Oder sollte es dort eine Lücke der Information zwischen dem Prof. und den Gremien geben? Noch unter dem 24.02.10 führte der Verband der Ersatzkassen (vdek) – also dem Verband dem auch der Prof. Klusen und seine TK angehört mit:
 
vdek warnt: Kopfpauschalen keine Alternative zum beitragsfinanzierten System
Vorsitzender Zahn: zu viele Risiken und Nebenwirkungen
 
Knapp vier Wochen später äußert sich der Vorstandsvorsitzender der zweitgrößten Kasse des Verbandes im „Hamburger Abendblatt“ in eine ganz andere Richtung. Was nun? Auf einmal keine Bedenken mehr? Oder sind alle, die in der Pressemitteilung aufgezählten Bedenken aus dem Weg geräumt? Wenn nicht, was hat den Sinneswandel bewirkt? Ist es etwa die politische Nähe zu einzelnen Personen oder gar ganzen Parteien, der Grund für diese Salto rückwärts?

 

Röslers Welt

Diese nachstehende (eingerücktes Zitat) Nachricht erschien schon unter dem 05.02.10 in der Presse. Wir lassen diese Nachricht unter Würdigung der inzwischen fortgeschrittenen Diskussion zur eingesetzten Regierungskommission und zur weitergeführten Debatte um die Kopfpauschale noch einmal Revue passieren.

Diese in ihrer Schlichtheit daherkommende Nachricht musste von unserer Redaktion kommentiert werden. Denn auch hier werden bei der Verleihung diese bedeutenden Preises (wir haben mit Verlaub – man möge uns verzeihen - nicht nachgeprüft, was denn da an ordnungspolitischer Innovation prämiert wurde) wieder gestanzte Leerformeln vorgebracht, wie der Ausgleich von Reich und Arm, wie die Umwidmung des Begriffes Kopfpauschale in Gesundheitsprämie oder die Aussage ohne Inhalt von der Marktmacht der Versicherten, die es zu organisieren gelte.

   
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